Ausbildungsklassen
Bei uns findet jeder eine Klasse für sich! Wir bringen Dich schnell und zuverlässig auf den Weg zu Deinem Führerschein. In der Übersicht weiter unten findest Du erste Informationen zu den rechtlichen und formalen Voraussetzungen. Aber welche Ausbildungsklasse ist überhaupt die richtige für Dich?
Damit Du später garantiert die für Dich optimale Ausbildung genießt, nehmen wir uns die Zeit und beraten Dich ausführlich in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
So bekommst Du ein unmittelbares Gefühl für das, was Dich erwartet.
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FAHRZEUGART
Kraftfahrzeuge
(Klasse B)
- bis 3500 kg
- Fahrer und bis 8 Personen
Auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- mehr als 750 kg, sofern Kombination aus max. 3500 kg
MINDESTALTER
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
- beim ‚‚Begleiteten Fahren“
EINGESCHLOSSEN
AM, L sowie dreirädrige Kfz. im Inland(z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit mehr als 15 kW)
BEMERKUNGEN
FAHRZEUGART
Kraftfahrzeuge
Klasse B
Automatik + Schaltung
MINDESTALTER
siehe B
EINGESCHLOSSEN
siehe B
BEMERKUNGEN
Siehe Aktuelles
FAHRZEUGART
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
BE: mit Anhänger
- bis 3500 kg
B96:
Auch mit Anhänger
- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 4250 kg
MINDESTALTER
siehe B
EINGESCHLOSSEN
siehe B
BEMERKUNGEN
BE: Erwerb durch praktische Prüfung
B96: Erwerb durch Fahrerschulung
FAHRZEUGART
Kraftfahrzeuge
(Klasse B)
- bis 3500 kg
- Fahrer und bis 8 Personen
Auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- mehr als 750 kg, sofern Kombination aus max. 3500 kg
MINDESTALTER
a) 18 Jahre
b)17 Jahre
- beim ‚‚Begleiteten Fahren“
EINGESCHLOSSEN
AM, L sowie dreirädrige Kfz. im Inland(z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit mehr als 15 kW)
BEMERKUNGEN
FAHRZEUGART
Kraftfahrzeuge
Klasse B
Automatik + Schaltung
MINDESTALTER
siehe B
EINGESCHLOSSEN
siehe B
BEMERKUNGEN
Siehe Aktuelles
FAHRZEUGART
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
BE: mit Anhänger
- bis 3500 kg
B96:
Auch mit Anhänger
- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 4250 kg
MINDESTALTER
siehe B
EINGESCHLOSSEN
siehe B
BEMERKUNGEN
BE: Erwerb durch praktische Prüfung
B96: Erwerb durch Fahrerschulung
Fahrzeugart
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm³
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
(Symmetrisch angeordnete Räder)
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm³
- mehr als 15 kW
MINDESTALTER
a) 24 Jahre
Krafträder bei Direktzugang
b) 21 Jahre
dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als
15 kW
c) 20 Jahre
Krafträder bei midestens zwei Jahren Vorbesitz A2
EINGESCHLOSSEN
AM / A1
BEMERKUNGEN
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2 Aufstieg durch praktische Prüfung
Fahrzeugart
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
- bis 125cm³
- bis 11 kW
(Verhältnis Leistung/Gewicht
bis 0,1 kW/kg)
2. Dreirädrige Kleinkraffahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm³
- bis 15 kW
MINDESTALTER
16 Jahre
EINGESCHLOSSEN
AM
BEMERKUNGEN
–
Fahrzeugart
Krafträder
(auch mit Beiwagen)
- bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung über 70 kW abgeleitet sind (Verhätlnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
MINDESTALTER
18 Jahre
EINGESCHLOSSEN
AM / A1
BEMERKUNGEN
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A1 Aufstieg durch praktische Prüfung
Fahrzeugart
Krafträder
- mit einem maximalen Hubraum von 125 cm³
- mit einer Motorleistung von maximal 11 kW
- und einem Leistungsgewicht von maximal 0,01 kW/kg
MINDESTALTER
25 Jahre
EINGESCHLOSSEN
–
BEMERKUNGEN
Mindestens 5 Jahre Besitz des Führerscheins Klasse B.
Ausbildungsumfang:
- 4 x 90 Minuten Theorie
- mindesten 5 x 90 Minuten Praxis
- Prüfung nicht erforderlich.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sondern die Klasse B erweitert. Eine Erweiterung auf A2 ist nicht möglich
Fahrzeugart
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor, z.B. Pedelecs)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³
- bis 4 kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder
und
3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
jeweils
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Fremdzündmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor oder anderer Verbrennungsmotor)
MINDESTALTER
15 Jahre
EINGESCHLOSSEN
–
BEMERKUNGEN
Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofahrzeuge ohne Batterien)
Fahrzeugart
Einspurige, einseitige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -,
Wenn Ihre Bauart gewährleistet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 Km/h beträgt (Mofa)
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Kein Führerschein, nur eine Prüfbescheinigung
MINDESTALTER
15 Jahre
EINGESCHLOSSEN
–
BEMERKUNGEN
- Theorie sechs Doppelstunden
- Praktisch eine Doppelstunde
- Theoretische Prüfung bei TÜV
Fahrzeugart
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm³
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge
(Symmetrisch angeordnete Räder)
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm³
- mehr als 15 kW
EINGESCHLOSSEN
AM / A1
BEMERKUNGEN
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2 Aufstieg durch praktische Prüfung
Fahrzeugart
1. Krafträder
(auch mit Beiwagen)
- bis 125cm³
- bis 11 kW
(Verhältnis Leistung/Gewicht
bis 0,1 kW/kg)
2. Dreirädrige Kleinkraffahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm³
- bis 15 kW
MINDESTALTER
16 Jahre
EINGESCHLOSSEN
AM
BEMERKUNGEN
–
Fahrzeugart
Krafträder
(auch mit Beiwagen)
- bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung über 70 kW abgeleitet sind (Verhätlnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
MINDESTALTER
18 Jahre
EINGESCHLOSSEN
AM / A1
BEMERKUNGEN
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A1 Aufstieg durch praktische Prüfung
Fahrzeugart
MINDESTALTER
25 Jahre
EINGESCHLOSSEN
–
BEMERKUNGEN
Mindestens 5 Jahre Besitz des Führerscheins Klasse B.
Ausbildungsumfang:
- 4 x 90 Minuten Theorie
- mindesten 5 x 90 Minuten Praxis
- Prüfung nicht erforderlich.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sondern die Klasse B erweitert. Eine Erweiterung auf A2 ist nicht möglich
Fahrzeugart
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor, z.B. Pedelecs)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³
- bis 4 kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder
und
3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
jeweils
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Fremdzündmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor oder anderer Verbrennungsmotor)
MINDESTALTER
15 Jahre
EINGESCHLOSSEN
–
BEMERKUNGEN
Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofahrzeuge ohne Batterien)
Fahrzeugart
Einspurige, einseitige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -,
Wenn Ihre Bauart gewährleistet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 Km/h beträgt (Mofa)
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Kein Führerschein, nur eine Prüfbescheinigung
MINDESTALTER
15 Jahre
EINGESCHLOSSEN
–
BEMERKUNGEN
- Theorie sechs Doppelstunden
- Praktisch eine Doppelstunde
- Theoretische Prüfung bei TÜV
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